Für die logopädische Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung (Rezept) einer Ärztin/ eines Arztes. Je nach Störungsbild sind dies Haus,- Kinder,- Zahn, HNO-ÄrztInnen, PhoniaterInnen, KieferorthopädInnen oder NeurologInnen.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen sollte. Daher ist es sinnvoll, das Rezept erst dann vom behandelnden Arzt zu holen, wenn Sie bereits einen Termin von uns bekommen haben.