Reha Sport mit Verordnung


Sie können bei uns Rehabilitationssport nach §44 Sozialgesetzbuch IX mit einer ärztlichen Verordnung durchführen. Jeder niedergelassene Arzt kann diese Verordnung ausstellen, die nicht sein Budget belastet. Bevor Sie bei uns starten können, muss Ihre Krankenkasse die Verordnung abstempeln und mit Unterschrift die Kostenübernahme bestätigen.

Die Regelverordnung sieht in der Regel 50 Einheiten à 45 Minuten vor, die in einem Zeitraum von 18 Monaten absolviert werden sollten. Der Arzt legt zudem fest, ob sie 1 x oder 2 x pro Woche trainieren können. Eine erneute Verordnung kann nach einer ambulanten oder stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation ausgestellt werden (siehe dazu auch §40 SGBV). Grundsätzlich sind weitere Verordnungen im unmittelbaren Anschluss oder auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Beim herkömmlichen Rehabilitationssport (nach §44 Sozialgesetzbuch IX)  ist das Training an Geräten kein Bestandteil der ärztlichen Verordnung. Hier besteht aber die Möglichkeit, das gymnastische Gruppentraining über die Verordnung mit einem individuell angepassten Gerätetraining zu kombinieren.

Gerne beraten wir Sie ausführlich dazu. Wir finden Ihre passenden Rehakurse.

Aktuell sind alle Kursplätze vergeben. Wir können daher zur Zeit keine neuen Anmeldungen für den Rehasport annehmen. Wir werden an dieser Stelle informieren, sobald sich die Situation geändert hat.